Der Arbeitskreis Weiterbildung Recht ist eine lose und für alle Bündner Juristinnen und Juristen offene Verbindung mit dem Ziel, gemeinsam juristische Themen zu diskutieren und sich weiterzubilden. Er entstand im Jahre 2006 mit Hans-Martin Allemann, Robert Däppen, Werner Jörger, Rudolf Kunz und Martin Schmid. Der Arbeitskreis gab sich ursprünglich die Bezeichnung "Arbeitskreis Gesellschaftsrecht". Die seit 2006 durchgeführten Weiterbildungsveranstaltungen gingen indes thematisch weit über das Gesellschaftsrecht hinaus. Der Arbeitskreis hat daher 2017 beschlossen, die Bezeichnung "Arbeitskreis Weiterbildung Recht" zu übernehmen.
Ziel des Arbeitskreises bildet die Durchführung von mindestens zwei Weiterbildungsveranstaltungen jährlich, die möglichst "selbsttragend" sein sollen. Die Organisatoren arbeiten ehrenamtlich.
Erfreulicherweise stellen sich immer wieder kompetente Juristinnen und Juristen für Vorträge zur Verfügung. Anlässlich von Veranstaltungen mit mehr als einem Vortrag schliesst sich gelegentlich auch ein Apéro (riche) an, an dem Beziehungen gepflegt und Kontakte geknüpft werden können.
Der Arbeitskreis nimmt auch gerne Anregungen zu Veranstaltungsthemen entgegen.
Für den Arbeitskreis Mathias Davatz, Werner Jörger, Rudolf Kunz, Michelle Mehli, Martin Schmid